Regelwerk

Jedes Mitglied sowie jeder Anwärter oder Begleiter des Vereins hat folgende Regeln ernst zu nehmen und umzusetzen. Das Kommando behält sich vor, Spieler/innen, die sich nicht an folgende Regeln halten, aus dem Verein auszuschliessen.

Allgemeine Regeln

·         Fairplay ist Pflicht!

·          Es wird erwartet, dass sich die Spieler/innen vorgängig selbst über die geltenden Regeln des betreffenden Spielfeldes informieren.

·         Briefings haben vorbildlich befolgt zu werden.

·         Mitgliederbeitrag ist wählbar, 100.- oder 150.-

·         Mitgliederbeiträge sind innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.

·         Uniformvorschrift an Events als Verein (tritt 6 Monate nach Antritt der Probezeit in Kraft) :

- Hose in Tigerstripe

- Shirt in Tigerstripe

- Vereinspatch

- Rest unterliegt keiner Vorschrift

Anreise

·         Die Anreise erfolgt in Zivil.

·         Das Sportgerät hat nicht sichtbar und korrekt verpackt mitgeführt zu werden.

·         Das Sportgerät ist gesichert, mit entfernten Akkus und Magazinen zu transportieren.

·         Magazine werden erst vor Ort abgespitzt.

Spielregeln bei Trainings und Events

Wenn nichts anderes kommuniziert wird gelten folgende Regeln zusätzlich derer der jeweiligen Veranstalter.

·         Querschläger zählen nicht als Treffer.

·         Nur Einzelschuss ist erlaubt. Fullauto verboten (ausser vom Veranstalter erlaubt).

·         Blindfire ist verboten.

·         Mindestdistanz für Granatwerfer ist 7m.

·         Safekill bei geringen Distanzen ist erwünscht.

·         Jedes Sportgerät wird gemessen.

·         Rauchgranaten gemäss Veranstalter.

·         Granaten treffen auch eigene Spieler (Friendly-Fire).

·         Granaten müssen angeschrieben sein.

·         Zwischen den Spielrunden gelten die No-Shootig-Area Regeln.

·         No-Shooting-Area: Schutzbrillentragepflicht, Gerät immer gesichert, Magazin entfernt, Kammer leer (ausgeschossen)!

·         Safezone:  Gerät immer gesichert, Magazin entfernt und verstaut, Kammer leer (ausgeschossen), Luftschlauch abgehängt!

·         Es darf nicht auf technische Einrichtungen wie z.B. Licht-, Nebeleffekt- oder Audiogeräte geschossen werden.

·         Nach Spielende wird nicht mehr geschossen, ausgenommen Ausschiessen der Kammer.

·         Die Hausregeln des jeweiligen Veranstalters sind strikt zu befolgen.

Bedingungen für Mitglieder des Vereins

·         Das Kommando darf über den Ausschluss von Mitgliedern, welche einen wiederholten oder schweren Regelbruch begehen, entscheiden. Zu den schweren Regelbrüchen gehören physische oder psychische Gewalt, Mobbing, Verüben einer Straftat und absichtliches Beschädigen fremder Materialien.

·         Jedes Mitglied wird aufgefordert, bei Regelbrüchen das Kommando sofort zu informieren.

·         Zahlende des kleinen Mitgliederbeitrages (100.-) verpflichten sich, bei allen 4 Quartalsreinigungen der Anlage der Lasergame Schweiz GmbH teilzunehmen. Abmeldungen sind schriftlich mit triftigem Grund bis spätestens 7 Tage vor dem Termin beim Kommando einzureichen.

·         Zahlende des grossen Mitgliederbeitrages (150.-) verpflichten sich nicht, an den Quartalsreinigungen teilzunehmen (sind aber trotzdem herzlich willkommen).

Benefits für Mitglieder des Vereins

·         Für Indoor-Events wird Munition (0.25g, nicht BIO!) zur Verfügung gestellt.

·         HPA-Luftfüllung ist für Mitglieder gratis, Mitgliederkarte muss vorgezeigt werden (aufzufüllen durch Kommando oder Mitarbeiter der Lasergame Schweiz GmbH).

·         Verpflegung an Mitgliederversammlungen ist für Mitglieder kostenlos.

·         Strom wird an Heimevents (in der Anlage der Lasergame Schweiz GmbH) gratis zur Verfügung gestellt.

·         Ein Vereinspatch wird vom Verein zur Verfügung gestellt, weitere können beim Kommando erworben werden.

 Regeln für die Heimatbasis Lasergame Schweiz GmbH

·         Der Verein und die Firma sind getrennt.

·         Es hat sich jeder an die Regeln der Lasergame Schweiz GmbH zu halten (ein Mitarbeiterreglement ist vorhanden).

·         Keine nicht Angestellte dürfen sich hinter dem Tresen aufhalten (ausser durch Bewilligung des Geschäftsleiters der Lasergame Schweiz GmbH).

Aufnahmeverfahren

·         Anwärter befinden sich für 3 Monate in der Probezeit.

·         Die Probezeit ist kostenlos.

·         Anwärter haben bei der nächsten Quartalsreinigung mitzuwirken.

·         Jahresbeiträge werden in Quartalen abgerechnet. Anwärter haben (nach Ablauf der Probezeit) ab dem nächsten Quartal den Jahresanteil zu begleichen.

·         Anwärter profitieren auch von den Benefits.

·         Anwärter haben kein Stimmrecht.

 Austrittsverfahren

·         Der zur Verfügung gestellte Patch kann dem Kommando zurückgegeben oder bei Bedarf gekauft werden.

·         Die austretende Person hat Diskretion zu bewahren.

·         Der Austritt hat schriftlich an das Kommando zu erfolgen.

·         Bezahlte Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.

·         Bei einem Austritt wird keine Quartalsreinigung mehr erwartet.